Photovoltaikanlage Brand Haftung

Photovoltaikanlage in Brand – Wer haftet im Schadensfall?

Brände von Photovoltaikanlagen sind selten, die finanziellen und rechtlichen Folgen dafür umso gravierender. Wenn eine PV-Anlage Feuer fängt, geht es schnell um hohe Sachschäden, Betriebsunterbrechungen und die Frage, wer am Ende haftet: Installateur, Hersteller oder Betreiber. Der folgende Beitrag erklärt kompakt die wichtigsten Haftungsszenarien, zeigt die Positionen der Versicherer, ordnet relevante Urteile ein und erläutert, wie technische Maßnahmen insbesondere passiver Brandschutz durch Brandschutzgewebe, das Risikoprofil deutlich verbessern können.

Autorenfoto von Bastian Kuhlmann

Bastian Kuhlmann

Geschäftsführer Sonnen Stark GmbH

Typische Haftungsszenarien bei PV-Brandfällen

Brände von Photovoltaikanlagen sind selten, führen jedoch häufig zu sehr hohen Schäden, weil sich Feuer auf Flachdächern schnell ausbreiten können. Für Betreiber, Planer und Versicherer entsteht dadurch eine zentrale Frage: Wer haftet, wenn es brennt? Die Antwort hängt nicht allein von der technischen Ursache ab, sondern davon, ob Installateur, Hersteller oder Betreiber ihre jeweiligen Pflichten erfüllt haben. In der Praxis greifen Versicherungen oft zunächst ein, prüfen anschließend jedoch, ob Regressansprüche gegenüber Dritten bestehen.

Haftung des Installateurs

Der Installateur ist in vielen Fällen der erste haftungsrelevante Ansprechpartner, weil Montage- und Verkabelungsfehler zu den häufigsten technischen Brandursachen gehören. Unvollständig verriegelte Steckverbinder, gequetschte Leitungen, unsaubere Kabelführung oder direkte Auflage elektrischer Bauteile auf brennbaren Dachmaterialien können serielle Lichtbögen erzeugen – und damit einen Brand auslösen. Installationsbetriebe müssen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen VDE-Normen und ihrer Verkehrssicherungspflicht arbeiten. Dazu gehört nicht nur die fachgerechte Verkabelung, sondern auch die Prüfung des Dachaufbaus und die Herstellung einer brandschutztechnisch sicheren Trennung zu brennbaren Abdichtungen.

Ein Oberlandesgericht stellte klar, dass eine PV-Anlage auf einem brennbaren Flachdach nicht montiert werden darf, wenn keine ausreichende brandschutztechnische Trennung herstellbar ist. Unterbleibt diese Prüfung, kann der Installateur auch ohne eindeutig nachweisbare Brandursache voll haftbar sein.

Damit Installateure ihre Haftungsrisiken realistisch einschätzen können, lohnt sich der Blick auf typische Fehlerquellen, die immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren und Regulierungsstreitigkeiten sind:

  • unvollständig verriegelte oder inkompatible Steckverbinder
  • Leitungen, die auf Bitumen oder brennbarer Dämmung aufliegen
  • fehlende oder lückenhafte Dokumentation von Mess- und Abnahmeprotokollen
  • nicht hergestellte oder nicht nachweisbare brandschutztechnische Trennlagen
  • mangelhaft ausgeführte Kabelwege und ungeschützte Durchdringungen

Diese Punkte zeigen, warum die Dokumentation für Installateure nicht nur eine lästige Formalität ist, sondern ein entscheidender Bestandteil ihrer rechtlichen Absicherung darstellt. Fehlen diese Nachweise, kann ein Installationsbetrieb selbst dann regresspflichtig werden, wenn die eigentliche technische Schadensursache im Brandverlauf nicht mehr eindeutig ermittelt werden kann.

Haftung der Versicherungsgesellschaft

Versicherung und Haftung sind strikt voneinander zu trennen: Die Versicherung ersetzt Schäden vertraglich, unabhängig davon, ob ein Dritter tatsächlich schuld ist. Erst nach der Regulierung wird geprüft, gegen wen ein Regressanspruch bestehen könnte. Bei PV-Bränden greifen typischerweise Gebäudeversicherung, Elektronik- oder PV-Versicherung sowie die Betriebshaftpflicht des Installateurs – je nachdem, welcher Teil beschädigt wurde und wer für den Fehler verantwortlich ist.

Versicherer prüfen vor einer Auszahlung allerdings, ob der Betreiber seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat: regelmäßige Wartung, normgerechte Installation, funktionierende Schutzmechanismen und die unverzügliche Meldung relevanter Risiken. Werden Sicherheitsmängel ignoriert oder fehlen Nachweise für Wartungen oder Schutzmaßnahmen, kann der Versicherer Leistungen reduzieren oder verweigern. Besonders auf brennbaren Industrie- und Logistikdächern erwarten Versicherer zunehmend nachweisbare Maßnahmen, etwa dokumentierte Kabelführung, Lichtbogendetektion oder eine nicht brennbare Trennschicht unter der PV-Anlage. A-Klasse-Zertifikate oder Prüfberichte erleichtern die Risikoeinstufung und verbessern die Position des Betreibers erheblich.

Kommt es zur Auszahlung, folgt häufig der Regress: Die Gebäudeversicherung ersetzt den Schaden und versucht anschließend, die Kosten vom Installateur oder Hersteller zurückzuholen. Diese Praxis ist branchenüblich und einer der Hauptgründe, weshalb Installationsbetriebe auf vollständige Dokumentation und normgerechte Ausführung angewiesen sind.

Haftung des Herstellers der PV-Anlage

Fehlerhafte Moduleserien, Steckverbinder oder Wechselrichter können ebenfalls Brände verursachen. Dann greift die Produkthaftung, eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden. In der Praxis ist diese Haftung jedoch schwer durchzusetzen, da nach einem Dachbrand viele Bauteile zerstört sind und der Nachweis eines Produktionsfehlers komplex ist. Eine besondere Rolle spielen Serienfehler und Rückrufaktionen, da sie ein dokumentiertes Risiko darstellen und die Beweisführung signifikant erleichtern können.

Die CE-Kennzeichnung, Normenkonformität und dokumentierte Qualitätssicherung sind ebenfalls entscheidend. Gleichzeitig bestehen deutliche Grenzen der Herstellerhaftung: Sie entfällt bei unsachgemäßer Montage, falschem Betrieb oder wenn das Produkt älter als zehn Jahre ist der gesetzlichen Höchstfrist der Produkthaftung. Herstellergarantien decken zudem meist nur das Bauteil selbst; Folgeschäden und Betriebsunterbrechungen sind darin üblicherweise nicht enthalten und müssen separat versichert werden.

Gerichtsentscheidungen und Präzedenzfälle

Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrfach klargestellt, dass Installateure, Betreiber und Hersteller bei PV-Bränden konkrete Prüf-, Dokumentations- und Schutzpflichten haben. Besonders relevant ist ein vielzitiertes Urteil des OLG Oldenburg, das die Haftung von Installateuren bei brennbaren Flachdächern deutlich geschärft hat: Dort wurde ein Installationsbetrieb für einen Großschaden haftbar gemacht, obwohl die genaue technische Brandursache nicht zweifelsfrei feststand. Entscheidend war, dass keine ausreichende brandschutztechnische Trennung zwischen PV-Anlage und der brennbaren Dachhaut hergestellt wurde. Das Gericht wertete dies als erhebliche Pflichtverletzung.

Kernaussage der Rechtsprechung: Fehlende brandschutztechnische Trennung gilt als gravierende Pflichtverletzung, auch dann, wenn die eigentliche Brandursache nicht mehr eindeutig nachweisbar ist.

Auch andere Entscheidungen folgen diesem Muster: Fehler in der Leitungsführung, fehlende Dokumentation oder nicht eingehaltene Normen werden regelmäßig als haftungsrelevant eingestuft. Selbst dann, wenn einzelne Bauteile im Brandverlauf nicht mehr eindeutig zuzuordnen sind. Gleichzeitig berücksichtigen Gerichte Mitverschulden des Betreibers, etwa wenn Wartungspflichten vernachlässigt oder bekannte Defekte ignoriert wurden. Grenzen der Haftung ergeben sich zudem durch Verjährungsfristen sowie durch die Beweislast, die im Einzelfall darüber entscheidet, ob Hersteller oder Installateure regresspflichtig werden. Die Rechtsprechung zeigt damit deutlich: Brandschutztechnisch saubere Ausführung und vollständige Dokumentation sind zentrale Risikopuffer für alle Beteiligten.

PV-Brand: Die Rolle von Versicherern und Deckungsfragen

Im Schadenfall greifen mehrere Versicherungen parallel, je nachdem, welcher Teil des Gebäudes oder der Anlage betroffen ist. Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden an Dach, Tragkonstruktion und Infrastruktur, sofern die PV-Anlage korrekt gemeldet und eingeschlossen ist. Für Schäden an der PV-Anlage selbst greifen spezialisierte Photovoltaik- oder Elektronikversicherungen, die auch Ertragsausfälle, Aufräumkosten oder Reparaturen abdecken. Wird der Brand durch Montagefehler verursacht, kann die Betriebshaftpflicht des Installateurs eintreten; bei Schäden an Dritten, etwa an Nachbargebäuden, kommt unter Umständen die Betreiberhaftpflicht ins Spiel.

Hier wird besonders relevant, dass Versicherer streng prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Deckung erfüllt wurden. Viele Ablehnungen hängen nicht von der Brandursache ab, sondern davon, ob Pflichten erfüllt wurden. Typische Prüfbereiche sind:

  • normgerechte Installation und Kabelführung
  • vollständige Dokumentation von Wartungen und Prüfberichten
  • Einsatz zugelassener Bauteile und funktionierender Schutzsysteme

Fehlen Nachweise oder sind Sicherheitsmängel dokumentiert, können Versicherer Leistungen reduzieren oder verweigern. Kommt es zur Auszahlung, folgt häufig der Regress gegen den Installateur, wenn ein technischer Fehler ursächlich war. Gleichzeitig erwarten Versicherer zunehmend nachweisbare Risikominderungen, darunter brandsichere Trennschichten, Lichtbogendetektion oder A-Klasse-zertifizierte Materialien. Diese Maßnahmen verbessern die Versicherbarkeit, erleichtern die Schadenregulierung und stärken die Position von Betreibern und Installateuren im Ernstfall.

Brandschutzgewebe Foto
Brandschutzgewebe PYROFAB® SOL auf Flachdach

Brandschutzgewebe zur Minimierung von Brandrisiken

Brandschutzgewebe wirken als passive, nicht brennbare Barriere zwischen Dachhaut und PV-Anlage und adressieren damit exakt jene Schwachstelle, die in vielen Brandgutachten als kritisch eingestuft wird: das direkte Aufeinandertreffen potenzieller Zündquellen (Stecker, Kabel, Anschlussdosen) und brennbarer Dachaufbauten wie Bitumen, EPS oder PIR. Moderne Systeme wie PYROFAB® SOL der Sonnenstark GmbH kombinieren hohe Temperaturbeständigkeit, UV-Stabilität und A-Klassifizierung (DIN EN 13501-1) mit einer montagefreundlichen Rollenware, die ohne Eingriff in die Dachhaut installiert werden kann.

Kernvorteil: Das Gewebe hält lokale Entstehungsbrände auf der Fläche und verhindert, dass sich Feuer oder Tropfbrände in den Dachaufbau „einbrennen“. Genau diese flächige Weiterleitung verursacht in der Praxis die größten Schäden und entscheidet häufig über Haftung und Versicherungsregulierung.

Durch die beidseitige Beschichtung des mehrlagigen Glasfasergewebes bleibt PYROFAB® SOL langfristig witterungsbeständig, mechanisch robust und für den Dauereinsatz geeignet. Es lässt sich sowohl bei Neubauten als auch ideal in Bestandsanlagen nachrüsten, besonders dort, wo Traglastreserven gering sind oder Dachöffnungen ausgeschlossen sind.

Zentrale Vorteile auf einen Blick:

  • nicht brennbar (A2), flammenhemmend, UV-beständig, lange geprüft nach europäischen Normen
  • keine Dachöffnung notwendig, schnelle Montage überlappend mit geprüften Klebstoffsystemen
  • nur ~0,56 kg/m², daher geeignet für Dächer mit begrenzter Lastreserve
  • verlängert die Nutzungsdauer der darunterliegenden Dachmembran (PVC, TPO, Bitumen)
  • reduziert Haftungsrisiken für Installateure und Betreiber durch eine nachweisbare brandsichere Trennschicht
  • erfüllt zentrale Erwartungen von Versicherern (VdS 6023, A-Klasse-Nachweis, dokumentierte Risikominderung)

Für Versicherer ist besonders relevant, dass ein nachweislich nicht brennbares Trennsystem die Risikoeinstufung verbessert, Prämien reduziert und im Schadenfall die Argumentation erleichtert. Betreiber profitieren zugleich von weniger Stillstandszeiten, geringerem finanziellen Risiko und einer deutlich höheren Planungssicherheit.

Fazit

Die Haftung im Brandfall einer Photovoltaikanlage hängt maßgeblich davon ab, wo die Brandursache liegt und welche Schutzmaßnahmen nachweislich umgesetzt wurden. Installateure geraten in den Fokus, wenn Montagefehler, fehlende Trennschichten oder unzureichende Dokumentation vorliegen. Hersteller haften bei Produktfehlern, deren Nachweis jedoch oft schwierig ist. Betreiber wiederum sind auf eine korrekte Versicherungsdeckung und die Einhaltung aller Wartungs- und Prüfpflichten angewiesen.

Brandschutzgewebe wie PYROFAB® SOL schließen genau jene Lücke, die sowohl Versicherer als auch Gerichte immer wieder hervorheben: den sicheren Abstand zwischen elektrischen Komponenten und brennbaren Dachaufbauten. Durch ihre nicht brennbare Materialstruktur, ihre einfache Nachrüstbarkeit und den nachweisbaren Beitrag zur Risikominderung bieten sie einen besonders wirksamen und wirtschaftlichen Weg, Brandfolgen zu begrenzen und gleichzeitig die eigene Haftungsposition deutlich zu stärken.

Häufig gestellte Fragen

Wer haftet, wenn eine PV-Anlage brennt?

Das hängt von der Brandursache ab. Installateure haften bei Montage- oder Verkabelungsfehlern, Hersteller bei nachweislich fehlerhaften Bauteilen. Betreiber sind über ihre Gebäude- oder PV-Versicherung abgesichert, wenn kein Drittfehler feststellbar ist. Versicherer nehmen anschließend häufig Regress beim Verantwortlichen.

Kann der Betreiber einer PV-Anlage beim Brand auch haftbar gemacht werden?

Ja. Betreiber können haften, wenn Wartungen vernachlässigt, bekannte Mängel ignoriert oder Anlagen nicht normgerecht betrieben werden. Auch fehlende Dokumentation oder nicht gemeldete Anlagen können zu Leistungskürzungen der Versicherung führen.

Welche Versicherungen decken Brandschäden bei Photovoltaikanlagen?

Mehrere Policen können greifen:

  • Gebäudeversicherung: Schäden am Dach und Gebäude, sofern die PV-Anlage mitversichert ist.
  • Photovoltaik-/Elektronikversicherung: Schäden an Modulen, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Ertragsausfall und Aufräumkosten.
  • Betriebshaftpflicht des Installateurs: bei Montage- oder Planungsfehlern des Fachbetriebs.
  • Betreiberhaftpflicht: wenn durch die PV-Anlage Dritte geschädigt werden (z. B. Nachbargebäude).

Wie kann man sich als Solarteur oder Betreiber rechtlich gegen die Haftung bei PV-Bränden absichern?

Wesentlich sind eine nachweislich normgerechte Installation, vollständige Dokumentation (Messprotokolle, Abnahme, Fotodokumentation), regelmäßige Wartung sowie der Einsatz geprüfter Komponenten. Zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie eine nicht brennbare Trennschicht (zum Beispiel Brandschutzgewebe) reduzieren das Risiko weiter. Für Betreiber ist zudem eine passende und korrekt abgeschlossene Versicherungsdeckung entscheidend.

Autorenfoto von Bastian Kuhlmann

Über den Autor

Bastian Kuhlmann ist Geschäftsführer der Sonnen Stark GmbH, dem Marktführer für innovative Brandschutzgewebe unter Photovoltaikanlagen. Mit seiner Leidenschaft für Technik und nachhaltige Energielösungen treibt er die Entwicklung von hochwertigen Schutzsystemen voran, die Dächer und Solaranlagen effektiv vor Brandgefahren schützen.

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